Zollmassnahmeverfahren

Wir unterstützen unsere Klienten im Rahmen der Hilfeleistungen des Zolls im Kampf gegen die Produktpiraterie. 

Als Schweizer Kanzlei von CAPIP.EU, der Koalition gegen Piraterie in Europa (Coalition Against Piracy in Europe; www.capip.eu), hat Swissberg die Möglichkeit, unseren Klienten den Zugang zu einem zuverlässigen Netzwerk von Spezialisten zu bieten, die effizient und kostengünstig mit den nationalen Zollbehörden zusammenarbeiten, um Piraterieprodukte aufzuspüren, zu beschlagnahmen und zu beseitigen.

Es ist grundsätzlich verboten, Marken- und Designfälschungen in das oder aus dem Zollgebiet der Schweiz zu bringen. Dies gilt auch für Waren, die im Reiseverkehr zu privaten Zwecken ein-, aus- oder durchgeführt werden. Fälschungen können beim Grenzübertritt eingezogen und vernichtet werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Waren neu oder bereits gebraucht sind.

Weitere Informationen finden Sie beim Institut für Geistiges Eigentum und bei STOP PIRACY.

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