Benutzung

Nichtgebrauch einer Schweizer Marke während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren (sog. Benutzungsschonungsfrist) kann dazu führen, dass der Markeninhaber den Schutz verliert. Diese Gefahr besteht auch bei kombinierten Wort-/Bildmarken, die nicht mehr in der Form verwendet werden, wie sie im Markenregister eingetragen sind.

Swissberg empfiehlt Unternehmen, das Markenportfolio in regelmässigen Abständen zu überprüfen.

Checkliste:

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Los Angeles 22:52
Chicago 00:52
New York 01:52
London 06:52
Zurich 07:52
Moscow 09:52
Dubai 10:52
New Delhi 12:22
Beijing 14:52
Tokyo 15:52
Sydney 17:52
Wellington 19:52