Benutzung

Nichtgebrauch einer Schweizer Marke während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren (sog. Benutzungsschonungsfrist) kann dazu führen, dass der Markeninhaber den Schutz verliert. Diese Gefahr besteht auch bei kombinierten Wort-/Bildmarken, die nicht mehr in der Form verwendet werden, wie sie im Markenregister eingetragen sind.

Swissberg empfiehlt Unternehmen, das Markenportfolio in regelmässigen Abständen zu überprüfen.

Checkliste:

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Los Angeles 13:14
Chicago 15:14
New York 16:14
London 21:14
Zurich 22:14
Moscow 23:14
Dubai 00:14
New Delhi 01:44
Beijing 04:14
Tokyo 05:14
Sydney 06:14
Wellington 08:14