Benutzung

Nichtgebrauch einer Schweizer Marke während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren (sog. Benutzungsschonungsfrist) kann dazu führen, dass der Markeninhaber den Schutz verliert. Diese Gefahr besteht auch bei kombinierten Wort-/Bildmarken, die nicht mehr in der Form verwendet werden, wie sie im Markenregister eingetragen sind.

Swissberg empfiehlt Unternehmen, das Markenportfolio in regelmässigen Abständen zu überprüfen.

Checkliste:

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Los Angeles 13:51
Chicago 15:51
New York 16:51
London 21:51
Zurich 22:51
Moscow 00:51
Dubai 01:51
New Delhi 03:21
Beijing 05:51
Tokyo 06:51
Sydney 08:51
Wellington 10:51