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Das Markenrecht ist geprägt vom sog. Spezialitätsprinzip: Eine Marke wird für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen. Nur für diesen Bereich ist das hinterlegte Zeichen danach geschützt; eine Ausnahme besteht einzig für berühmte Marken.
Sämtliche Waren und Dienstleistungen werden im Markenrecht in 45 Klassen (Nizza Klassifikation) unterteilt. Je mehr Klassen beansprucht werden, desto höher sind die Markengebühren.
Die festgelegten Oberbegriffe der 45 Klassen umfassen in den meisten Fällen sämtliche der in der jeweiligen Klasse enthaltenen Waren oder Dienstleistungen gemäss der Nizza Klassifikation; es gibt jedoch Ausnahmen. Insbesondere besteht auch keine Pflicht, diese international vereinheitlichten Begriffe zu verwenden.
Swissberg hilft Ihnen bei der Erarbeitung der Waren- und Dienstleistungsliste Ihrer Marke (WDL), die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.
Checkliste:
Nizza Oberbegriffe in Deutsch
Nizza Oberbegriffe in Französisch
Nizza Oberbegriffe in Englisch
Nizza Klassifikation Deutsch-Englisch (nach Klassen)
Nizza Klassifikation Deutsch-Englisch (alphabetisch)
Nizza Klassifikation Deutsch-Französisch (alphabetisch)