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Grundsätzlich können alle grafisch darstellbaren Zeichen eine Marke sein, wenn sie der Unterscheidung der eigenen Waren oder Dienstleistungen von denjenigen der Konkurrenz dienen. Im Vordergrund stehen Wortmarken, Bildmarken und kombinierte Wort-/Bildmarken.
Vorteil der Wortmarke sind der Schutzbereich und die Flexibilität ihres Gebrauchs. In der grafischen Ausgestaltung einer Wortmarke ist der Inhaber frei. Entsprechend bietet die Wortmarke auch den besten Schutz für einen Namen.
Bei Bild- oder kombinierten Wort-/Bildmarken hat die tatsächliche Benutzung der Marke dem Registereintrag zu entsprechen. Dies setzt der Modernisierung des Markenzeichens Grenzen. Entsprechend besteht die Gefahr, dass solche Marken mit der Zeit den Schutz verlieren.
Nicht eingetragen werden können Marken, welche für die jeweiligen Waren- oder Dienstleistungen beschreibend sind. Eine Ausnahme besteht einzig für sog. durchgesetzte Marken, welche dank langjähriger und intensiver Benutzung von den relevanten Verkehrskreisen als Kenneichen für ein bestimmtes Unternehmen verstanden werden.
Datenbank zu beschreibenden Zeichen
Checkliste: