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Schweizer Wappen sind grundsätzlich nur für Dienstleistungen als Markenbestandteile registrierbar. Das Wappenschutzgesetz verbietet es hingegen, Schweizer Wappen als Marke für Waren einzutragen; dies gilt jedoch nicht für die Eidgenossenschaft, Kantone oder Gemeinden. Mit gewissen Ausnahmen dürfen auch ausländische Wappen nicht als Bestandteil einer Dienstleistungsmarke eingetragen werden.
Die missbräuchliche Verwendung von geschützten Wappen, Abkürzungen und Emblemen ist eine strafbare Handlung, die von den kantonalen Behörden verfolgt werden kann. Widerhandlungen können ausserdem von jedermann bei den zuständigen Strafbehörden zur Anzeige gebracht werden. Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung kann der Verletzte ausserdem zivilrechtlich vorgehen.
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen
- Bundesgesetz betreffend den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes
- Bundesgesetz zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen