Regulatorische Vorgaben für Produkte im Bereich von Life Sciences

Bei der Kennzeichnung und Anpreisung von Produkten sind neben der klassischen Immaterialgüterrechtsgesetzgebung auch regulatorische Vorgaben betreffend Lebensmittel und Genussmittel (etwa Tabakprodukte), Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel, Heilmittel (Arzneimittel und Medizinprodukte), Betäubungsmittel und Chemikalien zu berücksichtigen.

Mit Inkrafttreten des teilrevidierten Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) per 1. Juli 2010 können Produkte, die in der EU resp. im EWR rechtmässig in Verkehr gebracht worden sind, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren (sog. «Cassis de Dijon»-Prinzip). Schweizer Produzenten wird dadurch ermöglicht, ihre Inlands- und Exportprodukte nach den Vorschriften der EG oder bei fehlender oder unvollständiger Harmonisierung der EU-Vorschriften nach den Vorschriften eines EU-/EWR-Mitgliedstaates herzustellen.

Rechtliche Grundlagen
- Heilmittelgesetz, HMG
- Arzneimittelverordnung, VAM
- Arzneimittel-Werbeverordnung, AWV
- Medizinprodukteverordnung, MepV
- Verordnung für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, LGV

Weitergehende Informationen Swissmedic

Weitergehende Informationen Bundesamt für Landwirtschaft

Weitergehende Informationen Bundesamt für Gesundheit

twitter
Los Angeles 03:03
Chicago 05:03
New York 06:03
London 11:03
Zurich 12:03
Moscow 13:03
Dubai 14:03
New Delhi 15:33
Beijing 18:03
Tokyo 19:03
Sydney 20:03
Wellington 22:03