Schutz von Schweizer Firmen und (ausländischen) Handelsnamen

Die Firma und die Marke eines Unternehmens (für dessen Waren aber vor allem für dessen Dienstleistungen) sind oft identisch; Firmenschutz und Markenschutz werden jedoch unterschiedlich geregelt.

Wenn ein Dritter Ihre Firma als Marke schützen lässt, dann dürfen Sie unter Umständen Ihre Firma nur noch beschränkt für die Bezeichnung Ihrer eigenen Produkte verwenden. Frühzeitiger Markenschutz kann dieser Gefahr vorbeugen. Die Prüfung des Handelsregisteramts richtet sich nach anderen Kriterien als die Markenprüfung; der Eintrag im Handelsregister ist deshalb noch keine Garantie für die Eintragungsfähigkeit als Marke.

Swissberg berät seine Klienten sowohl bei Konflikten zwischen Firmen oder Handelsnamen in der Schweiz und im Ausland, als auch bei Kollisionen zwischen Firmenrechten und Markenrechten.

Zentraler Schweizer Firmenindex

Rechtliche Grundlagen
- Obligationenrecht, Geschäftsfirmen, Art. 944-956 OR
- Handelsregisterverordnung, HRegV
- Richtlinien für Firmenbildung
- Pariser Verbandsübereinkunft, Art. 8 PVÜ

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