Designrecht

Das Designrecht (früher Muster- und Modellrecht, in Deutschland Geschmacksmuster) schützt ästhetisch motivierte, flächenhafte oder körperliche Gestaltungen von gewerblichen oder industriellen Produkten.

Es handelt sich bei Designs also um visuell wahrnehmbare Gestaltungen, welche mit einem Registerrecht gesichert werden können. Um Schutz erlangen zu können, muss die Gestaltung neu sein und Eigenart besitzen. Zudem darf die Gestaltung nicht rein funktionaler Natur sein.

Checkliste:

Weitergehende Informationen

Rechtliche Grundlagen
- Designgesetz, DesG 
- Designverordnung, DesV 
- Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle
- Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmackmuster, GGV

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